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Verordnungen und Abrechnungen

Zur ersten Behandlung ist vom Patienten eine ärztliche Verordnung mitzubringen, bei der seit der Ausstellung nicht mehr als 14 Tage vergangen sind.

Die Behandlungszeiten werden vom Arzt vorgegeben und dauern in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten.

Nach einem Eingangsgespräch und einer Diagnostik / Befunderhebung, werden die Therapieziele erörtert und ein Therapieplan für die Behandlung erstellt.

 

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlungsverpflichtung. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10% der Kosten zuzüglich 10,00 € Rezeptanteil.

 

Für private Patienten gelten unsere Geschäftsbedingungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen.

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